Zertifizierung zur Laserschutzbeauftragten

Swetlana Kandemir ist Laserschutzbeauftragte

Laut Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) ist in einem Betrieb, in dem Laser der Klassen 3R, 3B und 4 eingesetzt werden, ein Laserschutzbeauftragter mit Fachkentnissen zu bestellen.

In unserer Praxis begleitet diese Position Frau Swetlana Kandemir, welche ihre Zertifizierung am 22.09.2018 in Frankfurt erhalten hat. 

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