Laut Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) ist in einem Betrieb, in dem Laser der Klassen 3R, 3B und 4 eingesetzt werden, ein Laserschutzbeauftragter mit Fachkentnissen zu bestellen.
In unserer Praxis begleitet diese Position Frau Swetlana Kandemir, welche ihre Zertifizierung am 22.09.2018 in Frankfurt erhalten hat.